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OLG Karlsruhe, 09.10.1992 - 15 U 67/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 567
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 140/12
Internationale Zuständigkeit: Amtsprüfung im Berufungsverfahren; konkludente …
Selbst wenn die Beklagte, was bestritten und nicht unter Beweis gestellt ist, im Besitz von Preislisten der Lieferantin war, die auf der Rückseite die Allgemeinen Lieferbedingungen enthielten, lässt sich daraus nicht der Wunsch der Verkäuferin entnehmen, diese Bedingungen in die konkrete Vertragsbeziehung einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 567, 569). - BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99
Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch
c) Der Charakter eines Geschäftsbetriebes in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.). - BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Auslegung mehrdeutiger Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung
Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.). - BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb …
Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich dadurch geprägt, dass ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (siehe etwa BayObLG ZMR 2000, 234; BayObLG WuM 1998, 619; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567/568). - OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
Darlegungs- und Beweislast bei einem Tankunfall; Pflichten des Tankwagenfahrers
Findet sich, wie hier, ein Hinweis auf die AGB des Vertragspartners auf Rechnungen, ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsverbindung diese AGB durch wiederholte, auch für den flüchtigen Leser ohne weiteres erkennbare Hinweise auf der Vorderseite zum Vertragsbestandteil werden können (vgl. BGH NJW 1964, 1788, 1789 einerseits - einschränkend allerdings beispielsweise BGH NJW 1971, 570, 571 - und OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 567, 568 andererseits).